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Datenschutzerklärung und -hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Siller Digital GmbH (Stand 01. Oktober 2017)
1. Fassung Überarbeitung AGB Siller Digital GmbH - Stand 01.10.2017 
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Vertrieb von Softwareprodukten und Hardware und sonstigen EDV-bezogenen Dienstleistungen zwischen Siller Digital GmbH und Unternehmen, freiberuflich oder gewerblich tätigen Kunden (im Folgenden als „Kunden“ bezeichnet). Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(2) Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die speziellen, diesen AGBKlauseln vorrangigen Regelungen zur Softwareentwicklung, Softwarepflege, Application Service Providing (ASP/Software as a Service [SaaS]), Sharepoint-(System)- Support-Dienstleistungsverträge, Cloud Computing und Webhosting in jeweils separaten Verträgen (besondere Vertragsbestimmungen). Von den Bestimmungen dieser AGB abweichende Regelungen in diesen separaten Verträgen haben vorrangige Geltung. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den AGB und den besonderen Vertragsbestimmungen gehen letztgenannte Regelungen vor.
(3) Änderungen oder Ergänzungen sowie entgegenstehende oder von diesen Regelungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Siller Digital GmbH ihnen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt hat. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so muss er Siller Digital GmbH sofort schriftlich darauf hinweisen.
§ 2 Vertragsschluss / Liefer- und Leistungsgegenstand / Subunternehmer
(1) Soweit nichts anderes vereinbart oder in dem Angebot von Siller Digital GmbH aufgeführt ist, sind die Angebote von Siller Digital GmbH freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestellungsbestätigung bzw. Rechnungsstellung oder Leistungserbringung von Siller Digital GmbH auf die Bestellung des Kunden zustande. Unterbreitet Siller Digital GmbH ein als verbindlich bezeichnetes Angebot, so wird der Vertrag mit der Angebotsannahme durch den Kunden geschlossen.
(2) Der jeweilige Liefer- und Leistungsgegenstand ergibt sich aus der von Siller Digital GmbH bestätigten verbindlichen Bestellung oder aus dem vom Kunden bestätigten verbindlichen Angebot (im Folgenden für beide Alternativen mit „Angebot“ bezeichnet) oder dem Lieferschein.
(3) Siller Digital GmbH kann geschuldete Vertragsleistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen lassen, es sei denn der Kunde hat begründete Einwände gegen den Dritten.
§ 3 Leistungserbringung / Vertragsänderungen (Change requests)
(1) Siller Digital GmbH erbringt in Abstimmung mit dem Kunden die vertragsgegenständlichen Leistungen zu den schriftlich vereinbarten Terminen. Bei Hindernissen durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und sonstigen nicht von Siller Digital GmbH zu vertretenden Umständen verschieben sich die vereinbarten Termine angemessen – mindestens um die Dauer der hindernden Ereignisse.
(2) Änderungsbegehren des Kunden bezüglich des vertraglich bestimmten Umfangs der von Siller Digital GmbH zu erbringenden Leistungen sind schriftlich an Siller Digital GmbH zu richten. Änderungsbegehren dürfen von Siller Digital GmbH abgelehnt werden, sofern die Umsetzung im Rahmen der Vertragserfüllung für Siller Dgital GmbH unzumutbar ist, insbesondere wenn sie zu einer nicht nur unwesentlichen Änderung der Leistungen oder Vergütung von Siller Digital GmbH führen. Dies ist von Siller Digital GmbH unmittelbar nach der Prüfung des Änderungsbegehrens dem Kunden mitzuteilen. Bedarf die Prüfung eines Änderungsbegehrens mehr als zwei Stunden, so ist Siller Digital GmbH berechtigt, den darüber hinausgehenden Prüfungsaufwand gemäß ihrer aktuellen Preisliste dem Kunden in Rechnung zu stellen. Auf die Prüfung unterbreitet Siller Digital GmbH dem Kunden ein verbindliches Angebot, welches mit der Auftragsbestätigung des Kunden auch hinsichtlich Leistungsterminen Vertragsinhalt wird. Etwaige durch die Prüfung des Änderungsbegehrens eingetretene Verzögerungen oder Stillstandszeiten im Rahmen der Vertragserfüllung verlängern die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist angemessen.
§ 4 Zusätzliche Vertragsbedingungen / Herstellergarantien
(1) Produkt- bzw. leistungsspezifische Bedingungen der vertragsgegenständlichen Software-, Hardware- oder sonstigen Herstellerbeschränken den Liefer- und Leistungsumfang von Siller Digital GmbH und gehen bei Widersprüchen zu den Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen von Siller Digital GmbH diesen vor. Insbesondere gelten bei der Überlassung von - Microsoft-Softwareprodukten die „Costumer License Terms“ von Microsoft - SAP-Produkten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP Deutschland AG & Co. KG für die Überlassung und Pflege von Standardsoftware, die Siller Digital GmbH dem Kunden jeweils auf Anfrage zur Verfügung stellt.
(2) Ist Siller Digital GmbH nicht Hersteller eines Vertragsgegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden eine Garantie, wird Siller Digital GmbH den Kunden hierüber informieren. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht Siller Digital GmbH nicht ein. Ansprüche aus der eingeräumten Garantie sind alleine gegenüber dem Hersteller bzw. Garantiegeber geltend zu machen, es sei denn, Siller Digital GmbH wurde von diesem zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen bevollmächtigt.
§ 5 Finanzierung des Kaufpreises / Vertraglicher Rücktritt
(1) Ist eine Finanzierung des Kaufpreises/der vertraglich vereinbarten Vergütung (z. B. Leasing) durch Dritte vorgesehen, ist Siller Digital GmbH berechtigt, vor Auslieferung bzw. Leistungserbringung einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
(2) Siller Digital GmbH steht ein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Siller Digital GmbH kann nach folgender Maßgabe vom Vertrag zurücktreten, wenn: - der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvollen Tatsache bezieht oder - die Kreditwürdigkeit entfällt und der Kunde trotz Aufforderung zur Zahlung Zugum- Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit / Gefahrenübergang
(1) Leistungstermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, soweit Siller Digital GmbH sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat. Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand innerhalb der Frist zum Versand kommt.
(2) Die Versendung des Vertragsgegenstandes erfolgt auf Verlangen des Kunden. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist Siller Digital GmbH überlassen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Kunden, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
§ 7 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt Siller Digital GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen der erforderlichen Informationen wie insbesondere Daten, Inhalte und das Benennen geeigneter Ansprechpartner/-innen. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und geeignet sind, ist Siller Digital GmbH nicht verpflichtet. Nur in offenkundigen Fällen ist Siller Digital GmbH gehalten, den Kunden auf Mängel der Informationen hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass Siller Digital GmbH die zur Nutzung dieser Materialien gemäß Abs. 1 erforderlichen Rechte erhält. Dabei sichert er zu, dass ihm die erforderlichen Rechte an den überlassenen Materialien zustehen. Stehen dem Kunden an Siller Digital GmbH überlassenen Unterlagen (insbesondere Informationen) die erforderlichen Nutzungsrechte nicht zur Verfügung, wird er Siller Digital GmbH hierüber mit der Übergabe unterrichten. Bei etwaiger Schutzrechtsverletzung aufgrund der Nutzung der von ihm Siller Digital GmbH überlassenen Materialien hat der Kunde Siller Digital GmbH auf erstes Anfordern von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragssoftware, auf zur Verfügung gestellte Zugangsdaten sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Original-Datenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind auf die Einhaltung der vorliegenden Pflichten sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
(4) Für den Fall eines vereinbarten Remotezugriffs (insbesondere zur Mangelbeseitigung) hat der Kunde die von Siller Digital GmbH hierfür angebotene zertifizierte Remotesoftware aufzuspielen oder ein eigenes Softwareprogramm bereitzustellen. Soweit Siller Digital GmbH Arbeiten direkt bei dem Kunden vornimmt, wird der Kunde Siller Digital GmbH die entsprechenden Räume, Geräte, Software, Unterlagen gegebenenfalls mit Fehlerbeispielen und Datenmaterial, auch Testdaten, Rechnerzeit sowie kompetente bzw. von Siller Digital GmbH geschulte Mitarbeiter zur Information rechtzeitig, kostenfrei und in geeignetem Umfang zur Verfügung stellen, es sei denn dies ist ihm nicht zumutbar.
(5) Auftretende Mängel sind von dem Kunden durch kompetente bzw. von Siller Digital GmbH geschulte Mitarbeiter in Textform - bei telefonischer Mitteilung nachträglich - nach besten Kräften in möglichst nachvollziehbarer Weise unter Angabe der näheren Umstände ihres Auftretens, ihrer Auswirkungen und - soweit der Kunde hierzu Aussagen machen kann - der möglichen Ursachen zu dokumentieren und unverzüglich nach ihrer Entdeckung Siller Digital GmbH mitzuteilen.
(6) Ist unklar, welche Systemkomponente ein Fehlverhalten produziert, wird der Kunde gemeinsam mit Siller Digital GmbH eine Analyse der Softwareumgebung durchführen und nach Absprache mit Siller Digital GmbH Drittfirmen mit dem erforderlichen Know-how hinsichtlich der Software-Umgebung einschalten. Die angemessenen Kosten hierfür trägt Siller Digital GmbH , wenn sich herausstellt, dass das Fehlverhalten der von Siller Digital GmbH gelieferten Software zuzurechnen ist. Anderenfalls ist Siller Digital GmbH berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(7) Stehen dem Kunden an Siller Digital GmbH überlassenen Unterlagen (insbesondere Informationen) die erforderlichen Nutzungsrechte nicht zur Verfügung, wird er Siller Digital GmbH hierüber mit der Übergabe unterrichten. Im Falle der Inanspruchnahme von Siller Digital GmbH durch Dritte wegen der geltend gemachten Verletzung von Rechten Dritter hat der Kunde Siller Digital GmbH von jeder Haftung freizustellen.
(8) Soweit der Kunde - insbesondere im Rahmen der Nutzung von ASP/SaaS - personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen.
(9) Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf PC, USB-Stick, CD-ROM, DVD dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
(10) Sollen von Siller Digital GmbH sensible Daten im Sinne des § 3 Abs. 9 BDSG verarbeitet werden, hat der Kunde uns hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
(11) Kommt der Kunde einer Pflicht oder Obliegenheit auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, ist Siller Digital GmbH berechtigt, einen Vertrag als Dauerschuldverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. von einem Vertrag mit einmaligem Leistungsaustausch zurückzutreten. Dabei ist Siller Digital GmbH weiter berechtigt, alle bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung bzw. der gültigen Preisliste abzurechnen.
§ 8 Datenschutz / Datensicherungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass Siller Digital GmbH seine Daten im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der sonstigen Datenschutzvorschriften erheben, speichern, verarbeiten und - sofern notwendig - an Dritte übermitteln wird. Siller Digital GmbH ist verpflichtet, die personenbezogene Daten im Sinne des BDSG, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält und nutzt, nur für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Sofern Siller Digital GmbH die Leistungen durch Subunternehmer (Unterauftragnehmer) im In- und/oder EU-Ausland erbringt, ist Siller Digital GmbH gehalten dem jeweiligen Subunternehmer die Bestimmungen gemäß Abs. 2 dieser AGB und der weiteren datenschutzrechtlichen Pflichten der besonderen Vertragsbestimmungen aufzuerlegen.
(3) Der Kunde wird seine gesamten Daten, Strukturen und Programme regelmäßig - insbesondere vor Aufnahme einer Tätigkeit von Siller Digital GmbH wie bspw. Mangelbeseitigungsarbeiten oder dem Aufspielen von Updates, Upgrades und Hotfixes nach dem Stand der Technik entsprechend den betrieblichen Anforderungen sichern. Der Kunde stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
§ 9 Übergabe und Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäße Leistung entgegenzunehmen und - soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet - die Leistung abzunehmen. Sofern Leistungen von Siller Digital GmbH abzunehmen sind, hat der Kunde gegenüber Siller Digital GmbH unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären, sobald die Leistungen von Siller Digital GmbH erbracht sind und keine wesentlichen Mängel aufweisen wenn Siller Digital GmbH zur Abnahme auffordert. Sind im Vertrag Teilwerke definiert, ist der Kunde verpflichtet, die von Siller Digital GmbH zur Verfügung gestellten Teilwerke abzunehmen. Bei der Abnahme der später ausgeführten und erbrachten Leistungen wird nur noch geprüft, ob die früher abgenommenen Teile auch mit den Teilen korrekt zusammenwirken.
(2) Die Abnahme kann von dem Kunden verweigert werden, sofern ein Mangel der Kategorie 1 (vgl. Regelung in § 15) oder mindestens fünf Mängel der Kategorie 2 vorliegen. Die Abnahme gilt als erfolgt, sofern der Kunde (insbesondere bei Durchführung eines Testbetriebs) nicht innerhalb von 15 Tagen nach der wesentlichen Leistungserbringung von Siller Digital GmbH oder entsprechender Aufforderung von Siller Digital GmbH schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von Siller Digital GmbH erbrachten Leistungen in Benutzung nimmt (z. B. Aufnahme Produktivbetrieb). Für die Abnahme erforderliche Testdaten sind von dem Kunden bereitzustellen. Im Rahmen des Abnahmeverfahrens festgestellte Mängel sind von Siller Digital GmbH innerhalb der in § 15 aufgeführten Reaktionszeiten zu beseitigen. Für das darauf folgende erneute Abnahmeverfahren gelten die Regelungen dieses Absatzes entsprechend.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Anleitungen, Dokumentationen und sonstige Schriftstücke, die Siller Digital GmbH im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt, sind dem Kunden auf Anforderung in Kopie zur vertragsmäßigen Verwendung für eigene Zwecke zu überlassen, sofern die hierfür geschuldete Vergütung jeweils bezahlt ist. Der Kunde ist dabei verpflichtet, bestehende gesetzliche Schutzrechte zu beachten.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wird, räumt Siller Digital GmbH dem Kunden an Arbeitsergebnissen ein einfaches zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke ein.
(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, von Siller Digital GmbH im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltene Unterlagen außer für eigene Zwecke zu vervielfältigen. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an unternehmensfremde Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Siller Digital GmbH gestattet. Bei Beendigung eines Vertrages hat der Kunde zur Nutzung während der Vertragsdauer überlassene Unterlagen und Materialien unmittelbar zurückzugewähren. Etwaige Kopien sind zu löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
§ 11 Geheimhaltung / Referenzbenennung
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten und die jeweiligen Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Die Informationen und Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten unternehmensfremden Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Vertragspartner sichern die Vertragsgegenstände wie dies mit eigenen schutzwürdigen Unterlagen geschieht. Art und Umfang der dazu getroffenen organisatorischen Maßnahmen kann jede Vertragspartei von der anderen dokumentiert verlangen.
(2) Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
(3) Beiden Vertragspartnern ist es vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung gestattet, die jeweils andere Partei als Referenzvertragspartner zu benennen und hierzu auch deren Logo zu verwenden.
§ 12 Preise / Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Preise bzw. Vergütungen Ist kein Preis oder eine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß aktueller Preisliste von Siller Digital GmbH . Hinzu kommen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung, Verpackungs- und Transportkosten sowie Kosten der Transportversicherungen. Ergänzend gelten die jeweils gültige SAP-Preis- und Konditionsliste.
(2) Die Vergütungen für Zusatzleistungen wie Lieferung von Zubehör oder Dienstleistungen wie insbesondere Application Service Providing SaaS, Softwarepflege, Installation, Einweisung, Anpassung, Customizing, Schulung, Beratung und Reisekosten nebst Wegezeiten werden jeweils gesondert berechnet.
(3) Rechnungen von Siller Digital GmbH sind ab Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von Siller Digital GmbH maßgeblich.
(4) Siller Digital GmbH ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung eines Dauerschuldverhältnisses sowie die Preisliste erstmals 12 Monate nach Vertragsschluss anzupassen. Siller Digital GmbH teilt dem Kunden eine Änderung der Vergütung mindestens 3 Monate vorher schriftlich mit. Bei einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Erhöhungsverlangens das betreffende Dauerschuldverhältnis zum Ende des aktuellen Berechnungszeitraums zu kündigen.
§ 13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
(1) Gegenüber Ansprüchen von Siller Digital GmbH kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(2) Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von Siller Digital GmbH und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt / Ausübung Herausgabeverlangen
(1) Siller Digital GmbH behält sich das Eigentum an dauerhaft gelieferten Gegenständen wie Hardware, Datenträgern und Benutzerhandbüchern bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises vor.
(2) Der Kunde darf gelieferte Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu ihren normalen Geschäftsbedingungen veräußern, solange sie nicht Siller Digital GmbH gegenüber in Zahlungsverzug ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er nach fruchtlosem Ablauf einer von Siller Digital GmbH hierfür gesetzten angemessenen Frist auf entsprechende Aufforderung von Siller Digital GmbH die Forderungen aus der Weiterveräußerung an Siller Digital GmbH abzutreten. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde vor Erfüllung der Vergütungsansprüche nicht berechtigt.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Siller Digital GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(4) Das Herausgabeverlangen erfolgt (nach Maßgabe der nachfolgenden Beschränkungen) auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen. Die Herausgabe kann noch verlangt werden, wenn die Verjährung der gesicherten Forderung bereits eingetreten ist. Machet Siller Digital GmbH ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend, erlischt das Recht des Kunden zur Weiternutzung.
§ 15 Sach- und Rechtsmängel
(1) Änderungen durch Kunden Sofern durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte - ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Siller Digital GmbH - Eingriffe in den Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vorgenommen werden, insbesondere Manipulationen oder sonstige Änderungen, leistet Siller Digital GmbH nur dann Mangelbeseitigung, wenn der Kunde nachweist, dass der Eingriff in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel steht und Analyse sowie Behebung nicht erschweren.
(2) Ausschluss der Mangelbeseitigung (Sachmangelgewährleistung) Der Anspruch des Kunden auf Mangelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist bzw. anhand von handschriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausdrucken nicht aufgezeigt werden kann. Bei einem gebrauchten Vertragsgegenstand ist die Mangelbeseitigung gleichfalls - mit Ausnahme der Haftungsbestimmungen gemäß § 16 - ausgeschlossen.
(3) Untersuchungs- und Rügeverpflichtung Der Kunde hat jeden Liefergegenstand nach Erhalt unverzüglich mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Werktagen Siller Digital GmbH gegenüber schriftlich zu rügen. Zunächst nicht feststellbare Mängel müssen nach ihrer Entdeckung ebenfalls innerhalb von 8 Werktagen schriftlich gerügt werden. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, so gilt der Liefergegenstand hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt mit der Folge, dass die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht bei Arglist.
(4) Mangelanzeige / Mängelkategorien für Reaktionszeiten Mängel sind Siller Digital GmbH von dem Kunden innerhalb der Frist gemäß § 8 (4) und gemäß § 7 Abs. 5 (Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden) mitzuteilen und sind von Siller Digital GmbH für die Mangelbeseitigung in folgende Mangelkategorien einzuteilen: a. Kategorie 1: Schwerer Mangel Die gesamte Software bzw. eine wesentliche Komponente der Software kann nicht genutzt werden. Der auftretende Mangel kann nicht mit organisatorischen Hilfsmitteln umgangen werden. b. Kategorie 2: Mittlerer Mangel Die Funktionalität einer Komponente der Software bzw. der gesamten Software ist nicht soweit beeinträchtigt, dass sie nicht genutzt werden kann. Der Mangel kann mit organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlich vertretbaren Mitteln umgangen werden. c. Kategorie 3: Leichter Mangel  Ein leichter Mangel hat keine bedeutenden Auswirkungen auf die aktuelle Funktionalität und Nutzbarkeit. Die Nutzung einer Komponente bzw. der gesamten Software ist nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.
(5) Reaktionszeiten Die Reaktionszeiten berechnen sich für die Störungsanalyse und der sich anschließenden Mangelbeseitigung ab Eingang der Meldung nach Bürostunden während der Geschäftszeiten von Siller Digital GmbH , die auf der Website von Siller Digital GmbH aufgeführt ist. Die Reaktionszeiten sind: a. Mängel der Kategorie 1 Siller Digital GmbH beginnt mit der Störungsanalyse und Mangelbeseitigung bei Mängeln der Kategorie 1 unverzüglich. b. Mängel der Kategorie 2 Siller Digital GmbH beginnt mit der Störungsanalyse und Mangelbeseitigung bei Mängeln der Kategorie 2 innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Meldung. c. Mängel der Kategorie 3 Siller Digital GmbH beginnt mit der Störungsanalyse und Mangelbeseitigung bei Mängeln der Kategorie 3 innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Meldung.
(6) Form der Mangelbeseitigung (Nacherfüllung) Siller Digital GmbH wird einen vertragsgemäß mitgeteilten Mangel nach eigener Wahl durch eine der folgenden Maßnahmen beseitigen: a. Überlassung von Update, Upgrades, Hotfix oder Patches an den Kunden unter Angabe aller zur Installation notwendigen Hinweise. Gelieferte neue Programmstände sind unmittelbar aufzuspielen/zu installieren. Hat der Kunde parallel zur Softwarenutzung einen Webhosting-Vertrag geschlossen, spielt Siller Digital GmbH den neuen Programmstand direkt auf den Server auf, auf dem die vertragsgegenständliche Software gehostet ist; b. Handlungsanweisung an den Kunden zur Umgehung des Problems oder zur Mangelbeseitigung (Workaround). Der Kunde wird diese Handlungsanweisungen durch kompetentes Personal umsetzen, es sei denn die Umsetzung ist ihm nicht zumutbar; c. Sofern der Kunde die Software auf einem eigenen Server betreibt, ist Siller Digital GmbH ein Remotezugriff für die Mangelbeseitigung zu gewähren. Falls diesen Zugriff der Kunde verweigert, sind die durch die Mangelbeseitigung vor Ort entstehenden Mehraufwendungen von dem Kunden gemäß der aktuellen Preisliste von Siller Digital GmbH zu vergüten; d. Eine Mangelbeseitigung vor Ort erfolgt nur, wenn keine der vorstehend genannten Maßnahmen Erfolg versprechend ist. e. Bei Rechtsmängeln verschafft Siller Digital GmbH dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software. Siller Digital GmbH ist berechtigt, (aa) von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirken, oder (bb) den schutzrechtsverletzenden Vertragsgegenstand ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändern, oder (cc) den schutzrechtsverletzenden Vertragsgegenstand ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauschen, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder (dd) einen neuen Programmstand liefern, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Falls Dritte Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, hat der Kunde Siller Digital GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Siller Digital GmbH wird nach eigener Wahl und in Absprache mit dem Kunden die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Der Kunden darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Im übrigen gelten die Regelungen der vorstehenden Absätze bei Rechtsmängeln entsprechend.
(7) Minderung oder Rücktritt / Schadensersatz Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, ist Siller Digital GmbH zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde bei Einhaltung der Regelungen in Abs. 3 nach seiner Wahl berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten (im Rahmen eines abgeschlossenen Mietvertrages den Vertrag zu kündigen) oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß § 16 Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung wirkt nicht auch für die weiteren Verträge zwischen Siller Digital GmbH und dem Kunden, sondern ist jeweils einzeln zu erklären. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu. Bei Vorliegen eines Werkvertrages hat der Kunde auch ergänzend das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
(8) Im Falle von Arglist und/oder bei einer von Siller Digital GmbH übernommenen Garantie bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel unberührt.
(9) Vor Beginn einer Mangelbeseitigung ist der Kunde zur Datensicherung gemäß § 8 Abs. 3 (Datensicherung) verpflichtet.
(10) Für etwaige Schadenersatz- und Aufwendungsansprüche des Kunden gegen Siller Digital GmbH gelten die Bestimmungen von § 16 (Versicherung / Haftung).
§ 16 Versicherung / Haftung
(1) Siller Digital GmbH leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung), in folgendem Umfang: a. im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ohne Begrenzung der Höhe; b. für leichte Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen Schadensfall bei dauerhafter Softwareüberlassung auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall und/oder wegen Umsatzeinbußen ausgeschlossen. Die Regelung in Absatz 7 bleibt unberührt.
(2) Für Verzögerungsschäden haftet Siller Digital GmbH bei leichter Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 5 % der vertraglichen Vergütung.
(3) Bei einem von Siller Digital GmbH verschuldeten Datenverlust haftet sie deshalb ausschließlich für die Vervielfältigungs- und Wiederherstellungskosten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten angefallen wären. Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet Siller Digital GmbH nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Für Mängel des zeitlich befristet zur Nutzung bereitgestellten Vertragsgegenstandes, der bereits bei Vertragsabschluss vorlag, ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB ausgeschlossen.
(5) Siller Digital GmbH haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Strom- bzw. Serverausfällen, die nicht im Einflussbereich von Siller Digital GmbH stehen, sowie bei aus Sicht von Siller Digital GmbH sonstigen Fällen höherer Gewalt wie unvorsehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse.
(6) Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie, wegen Arglist, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Siller Digital GmbH .
(8) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich Siller Digital GmbH schriftlich anzuzeigen oder von Siller Digital GmbH aufnehmen zu lassen, so dass Siller Digital GmbH möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem geschädigten Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.
§ 17 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln im Rahmen einer dauerhaften Softwareüberlassung verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen die Software heraus verlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(2) Für sonstige Ansprüche des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB).
(3) Bei Vorsatz (Arglist) und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Besondere Bestimmungen zur Softwareüberlassung und Hardwareüberlassung
§ 18 Vertragsgegenstand / Lieferung und Leistungsumfang
(1) Siller Digital GmbH überlässt dem Kunden zur eigenen Nutzung auf Dauer oder zeitlich beschränkt je nach vertraglicher Vereinbarung die im Lieferschein bezeichnete Software bzw. Hardware gegen die vereinbarte Vergütung. Eine Anwendungsdokumentation (Benutzerhandbuch) in ausgedruckter Form ist in Kurzform Vertragsbestandteil. Ergänzend steht dem Kunden eine umfangreiche Online-Hilfe bei jedem Softwareprodukt zur Verfügung.
(2) Siller Digital GmbH liefert die vertragsgegenständliche Software in ausführbarer Form (Objektcode). Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 19 Mietdauer / Kündigungsfrist / Rückgabepflichten bei Vertragsende
(1) Die Dauer des Mietvertrages ist im Lieferschein aufgeführt.
(2) Ein zeitlich unbestimmter Mietvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.
(3) Unberührt bleibt für beide Vertragspartner das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, - sofern der andere Vertragspartner andauernd und wiederholt trotz Abmahnung gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt; - wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als zwei Monate in Verzug ist; - wenn über das Vermögen des anderen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Kunde als Mieter zur kostenlosen Rückgabe sämtlicher erhaltenen Gegenstände, insbesondere Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstiger Unterlagen verpflichtet. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien. Siller Digital GmbH kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung der Vertragssoftware sowie Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt Siller Digital GmbH dieses Wahlrecht aus, so hat der Kunde Siller Digital GmbH die durchgeführte Löschung und Vernichtung ausdrücklich schriftlich zu versichern.
(5) Ist der Vertrag zur dauerhaften Überlassung der Software rückabzuwickeln, gelten die Regelungen in Abs. 4 mit der Maßgabe entsprechend, dass anstelle des Beendigungszeitpunktes des Mietvertrages der Zeitpunkt der Rückgewährung der empfangenen Leistungen aus dem Vertrag zur dauerhaften Softwareüberlassung tritt.
§ 20 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Urheberrechtsschutz -die von Siller Digital GmbH gelieferte Eigensoftware ist weltweit urheberrechtlich geschützt. Ergänzend gelten für in die Software integrierte Softwaretools die Lizenzbedingungen und der Urheberrechtsschutz anderer Softwarehersteller wie bspw. von Microsoft oder SAP (vgl. hierzu § 4 Abs. 1).
(2) Rechteeinräumung a. Siller Digital GmbH räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, die Vertragssoftware gemäß den Festlegungen im Lieferschein zu der Dauer, Anzahl der Nutzer bzw. sonstigen Nutzungsvorgaben wie Serverlizenz und Hardwarebindung für eigene Zwecke zu nutzen. Bei dauerhafter Softwareüberlassung wird dem Kunden bis zur vollständigen Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares und bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen widerrufliches Nutzungsrecht an der Software geräumt. b. Bei dauerhafter Überlassung ist eine dauerhafte Weitergabe im selben Konzern (i. S. d. §§ 18 AktG, 290, 291 HGB) gestattet, sofern sich das erwerbende Unternehmen mit der Weitergeltung der vorliegenden Softwarenutzungsbedingungen auch einverstanden erklärt. Eine Vermietung (auch mittels ASP oder SaaS) zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind nur zulässig, sofern Siller Digital GmbH schriftlich ihre Einwilligung erklärt. c. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung. Der Kunde hat Siller Digital GmbH den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers schriftlich mitzuteilen. d. Eine dauerhafte Überlassung der Vertragssoftware an einen Dritten, der seine Niederlassung nicht im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, ist dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, eine Teilmenge einer bestimmten Anzahl von auf Datenträger erhaltenen Programmpaketen (Softwarelizenzen) Dritten dauerhaft zu überlassen. Erhält der Kunden die dauerhaft überlassene Software nicht auf einem Datenträger zur vertragsgemäßen Nutzung, so ist ihm eine Weiterveräußerung ebenso nicht gestattet. Ferner ist die Überlassung der Software an einen Dritten nicht gestattet, wenn dies gemäß den Lizenzbedingungen anderer Softwarehersteller für in die Software integrierte Softwaretools nicht gestattet ist.
(3) Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch möglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Eine ausgehändigte Anwendungsdokumentation darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden. Die Installation der Vertragssoftware auf einem weiteren Server - bspw. als Test- und/oder Entwicklungssystem - bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Siller Digital GmbH und ist zusätzlich zu vergüten.
§ 21 Programmänderungen / Interoperabilität / Dekompilierung
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben.
(2) Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder ein ausgehändigtes Benutzerhandbuch ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes ist unter den Voraussetzungen des § 69 e UrhG zulässig. Kann oder will der Kunde die nach dem UrhG gestatteten Ausnahmehandlungen nicht selbst oder durch eigene Mitarbeiter ausführen lassen, so hat er, bevor er ein Drittunternehmen beauftragt, Siller Digital GmbH die Gelegenheit zu geben, die gewünschten Arbeiten zur Herstellung der Interoperabilität innerhalb angemessener Frist zu angemessener Vergütung für den Kunden zu bewirken. Bei Beauftragung eines Drittunternehmens sind deren Mitarbeiter zunächst zur Geheimhaltung zu verpflichten. Der Nachweis hierüber ist Siller Digital GmbH schriftlich vorzulegen.
(3) Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben von Siller Digital GmbH oder sonstigen Dritten an der Software und dem Benutzerhandbuch zu verändern oder zu entfernen. Besondere Bestimmungen zu EDV-bezogenen und allgemeinen Dienstleistungen
§ 22 Vertragsgegenstand EDV-bezogene und allgemeine Dienstleistungen
(1) Auf der Basis dieser Bestimmungen erbringt Siller Digital GmbH allgemeine und EDV-bezogene Dienstleistungen wie Workshops und Seminare, Hotline-Service, die Installation eigener Software und Fremdsoftware, Programmierung zusätzlicher Programmteile (Software-Erstellung), Datenübernahme, Konvertierung, Einweisung in die Nutzung von Software, Durchführung von Schulungen, Beratung und Projektleitung, Customizing wie Anpassen oder Einrichten / Einstellen (Parametrisierung) der Software.
(2) Unter „Installation“ im Sinne dieser Bestimmungen wird das Einspielen und/oder Eröffnen und/oder Einstellen von Parametern der gemäß separatem Überlassungsvertrag erworbenen Software sowie eine entsprechende Vernetzung verstanden. „Anpassung“ liegt dann vor, sofern Änderungen am Quellcode selbst vorgenommen werden, „Einrichten/Einstellen“ (Parametrisierung) ist das Zurichten der Software ohne den Quellcode zu ändern.
§ 23 Leistungsumfang und -erbringung
(1) Der Einzelvertrag (Angebot) enthält gegebenenfalls nähere die Dienstleistungen betreffende Regelungen z.B. hinsichtlich ihrer konkreten Aufgabenstellung, der Vergütung, der Vertragslaufzeit, Leistungsort, zeitliche Umfang etc.
(2) Siller Digital GmbH erbringt die Dienstleistungen nach dem Stand der Technik. Die Auswahl der Mitarbeiter oder Dritter als Subunternehmer, die die geschuldeten Dienstleistungen erbringen, bleibt Siller Digital GmbH vorbehalten.
(3) Hält der Kunde aus einem von ihm zu vertretenden Grund einen vereinbarten Termin für eine von Siller Digital GmbH zu erbringende vertragsgegenständliche Leistung (z. B. Installation von Software) nicht ein, so ist Siller Digital GmbH berechtigt, die für diese Leistung vom Kunden geschuldete Vergütung in Rechnung zu stellen.
§ 24 Besondere Bestimmungen bei Beratungen / Schulungen / Seminare
(1) Siller Digital GmbH erbringt die Beratungsleistungen in der Weise, dass der Kunde gegenüber Siller Digital GmbH seinen Beratungsbedarf ausführlich schildert und Siller Digital GmbH daraufhin den Kunden hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten der aufgeworfenen Fragestellungen berät. Der Kunde entscheidet in jeder Lage der Vertragsdurchführung über die von Siller Digital GmbH zu erbringenden Leistungen und das weitere Vorgehen unter der Maßgabe von § 7 (Mitwirkungspflichten des Kunden). Siller Digital GmbH fasst die Erkenntnisse aus der Beratungstätigkeit für den Kunden zusammen und stellt dabei auch etwaige Empfehlungen zur Lösung aufgeworfener Fragestellungen dar. Sofern gewünscht, übernimmt es Siller Digital GmbH , die Zusammenarbeit und die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu dokumentieren.
(2) Die Teilnahme an Seminaren und anderweitigen Schulungen sowie Informationsveranstaltungen bedürfen der namentlichen und schriftlichen Anmeldung der Teilnehmer. Die Anmeldung gilt als verbindliche Erklärung, sämtliche mit der Teilnahme verbundenen Kosten für die angemeldeten Teilnehmer zu übernehmen. Das Honorar und eventuell entstehende Nebenkosten sind vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Bei Rücktritt von der Teilnahme ist Siller Digital GmbH spätestens 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zu benachrichtigen (Eingang bei Siller Digital GmbH ). In diesem Fall beträgt die Ausfallentschädigung 1/3 des fälligen Honorars. Erfolgt der Rücktritt innerhalb einer kürzeren Frist oder bleibt ein Teilnehmer der Veranstaltung fern, so sind das vereinbarte Honorar und eventuell entstandene Nebenkosten in voller Höhe zur Zahlung fällig.
§ 25 Laufzeit / Kündigung
(1) Sofern sich die geschuldete Leistung nicht in einem einmaligen Leistungsaustausch erschöpft, beginnt der Vertrag an dem vereinbarten Zeitpunkt zu laufen und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Im Falle einer Kündigung wird die Vergütung wie folgt geregelt: Für die bis dahin erbrachten Leistungen wird die volle Vergütung fällig. Für die in Folge der Beendigung nicht zu erfüllenden Leistungen entfällt der Vergütungsanspruch.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.
§ 26 Hotline-Support
Siller Digital GmbH stellt dem Kunden mit entsprechender Vereinbarung zur Unterstützung bei technischen Fragen und Problemen ein Hotline-Support zur Verfügung. Die Einzelheiten und Servicelevel ergeben sich aus gesonderten Vereinbarungen. Allgemeine Schlussbestimmungen
§ 27 Ausfuhrgenehmigungen
Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-hows kann in- und ausländischen - insbesondere US-amerikanischen - Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem eventuellen Abnehmer ebenso aufzuerlegen.
§ 28 Schriftform
(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. (2) Vorbehaltlich Abs. 3 genügt die Verwendung von E-Mails dem Schriftformerfordernis.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 29 Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort der Lieferung und Leistungen ist der Unternehmenssitz von Siller Digital GmbH .
(2) Diese AGB und auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Unternehmenssitz von Siller Digital GmbH zuständige Gericht. Siller Digital GmbH ist berechtigt, eigene Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
§ 30 Abtretung / Salvatorische Klausel
(1) Ansprüche aus mit Siller Digital GmbH abgeschlossenen Verträgen kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Siller Digital GmbH abtreten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen Vertragsbedingungen eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Stand: 01. Oktober 2017